BUND Fläche in Tobringen bietet Lebensraum für Wildbienen

Honigbienen kennt jeder. Aber wie schaut es aus mit Sandbienen, Maskenbienen, Wollbienen, Hosenbienen, Seidenbienen und etwa 560 weiteren Bienenarten? Sie werden nicht vom Menschen genutzt  und vom Imker betreut. Sie leben frei und „wild“ in der Natur und werden daher als Wildbienen bezeichnet. Beeindruckend ist ihre Brutfürsorge. Vor der Eiablage graben einige von ihnen ihre Nester in den Sand, andere suchen Unterschlupf in Hohlräumen oder bevorzugen Mauerritzen oder Totholz, um dort ihre Brut großzuziehen. Aber alle brauchen es warm, trocken und vor allem sonnig. Ein guter Wildbienen-Lebensraum bietet einen geeigneten Nistplatz, genug Materialien zum Nestbau und vor allem ein reichhaltiges Blütenangebot, um sich und die Larven mit Nektar und Pollen zu versorgen. In der Regel sind das nährstoffarme Biotope, wie Kalk- und Sandmagerrasen, Heiden oder Binnendünen. Die BUND Kreisgruppe Lüchow-Dannenberg hat bei Tobringen seit mehr als 25 Jahren eine eigene Fläche, auf der seltene Pflanzen, Schmetterlinge und auch Wildbienen leben. Um diesen Lebensraum für Wildbienen und die gesamte Artenvielfalt  zu erhalten und zu verbessern, wurde im Februar in Kooperation mit dem Naturpark Elbhöhen-Wendland der Aufwuchs von Kiefern und Birken zurückgedrängt. Diese Fläche gehört, genauso wie die BUND Streuobstwiese bei Pevestorf, zu den ausgewählten Standorten, auf denen - im Rahmen des BUND-Projektes Netzwerk Wildbienenschutz in Niedersachsen – durch Artenschutz- und Biotopentwicklungsmaßnahmen der Erhalt und Schutz der Wildbienen und ihrer Lebensräume erzielt werden soll. In Niedersachsen leben etwa 360 verschiedene Wildbienenarten. Mehr als die Hälfte davon sind schon als gefährdet oder gar verschollen in der Roten Liste Niedersachsen eingestuft.

 

Bilder:  Jochen Köhler

Durch die Beseitigung von Kiefern und Birken bekommt die BUND-Fläche wieder mehr Licht und Wärme. Das fördert das Wachstum von Blütenpflanzen - Nahrung für Insekten.
Auch die, nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), besonders schützenswerte und extrem gefährdete Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium) kommt hier noch vor - Nahrung zum Beispiel für die Seidenbiene.


Frühling im Wendland

Eiche im Frühjahrsgrün

Krötenwanderung

Am Flüsschen Seege

Suche