BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Der Konflikt um Windenergie und Naturschutz

 

Die Klimakrise und der rasante Verlust der biologischen Vielfalt sind die größten gesellschaftlichen Herausforderungen. Sie müssen gemeinsam gelöst werden. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist neben deutlichen Energieeinsparungen ein massiver Ausbau erneuerbarer Energien notwendig. Windenergie stellt neben der Solarenergie den wichtigsten Baustein einer zukunftsfähigen Energieerzeugung dar. Der BUND befürwortet deshalb deren Nutzung und Ausbau. Bei der Planung von Windenergieanlagen sind jedoch Naturschutzbelange zu berücksichtigen. Also: Mehr Windenergie in Niedersachsen - aber an den richtigen Standorten. Der komplette Beitrag des BUND Landesverbandes.

 

Falsch geplante und betriebene Windkraftanlagen können bestimmte Arten stark schädigen. Der BUND hat klare Kriterien, wo gebaut werden kann und wo nicht – und hat bei fachlichen Mängeln schon wiederholt Klage erhoben. Vor Ort müssen die Auswirkungen im Einzelfall geprüft werden. Hierbei kann der Bau von Windkraftanlagen mit Maßnahmen zur Kompensation und zum Artenschutz verbunden werden. So lassen sich Konflikte lösen. Besonders sensible Bereich sind streng zu schützen.

 

Seit Jahren fordern wir:

Ausbau der Erneuerbaren so umweltverträglich wie möglich gestalten!

Naturschutz nicht gegen Energiewende ausspielen!

 

Presseerklärung 3. September 2025

NABU- und BUND- und Avifaunistische Arbeitsgemeinschaft- Lüchow-Dannenberg

Regionales Raumordnungsprogramm: Zu viel Waldflächen für Windvorranggebiete Naturschutzverbände kritisieren unzureichende Datengrundlage

Insgesamt 2900 Hektar Wald sollen im Landkreis für den Bau neuer Windkraftanlagen zur Verfügung stehen, so sieht es der Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) vor. Die Landkreisverwaltung versucht damit die Landesvorgabe von 2,89% der Fläche Lüchow-Dannenbergs für die Erzeugung von Windenergie umzusetzen. Die Kreisverbände von BUND und NABU sowie die Avifaunistische Arbeitsgemeinschaft Lüchow-Dannenberg kritisieren, dass damit rund 80 Prozent der geplanten Windvorrangflächen in Waldgebieten liegen: „Dies widerspricht dem Beschluss des „Runden Tisch Windenergie“ unter Leitung des Umweltministeriums, den Wald in Niedersachsen nur „behutsam“ für Windenergie zu nutzen.“ Dazu kommen die Flächen, die von etlichen Gemeinden im Kreis auf eigene Faust geplant werden, auch, um sich die Einnahmen aus der Windenergie-Erzeugung zu sichern.

Eine viel zu hohe Belastung für einen Landkreis, der mehr als andere durch einen hohen Anteil von wertvollen ökologischen Flächen und seltenen Tier- und Pflanzenarten geprägt ist.

„So wichtig erneuerbaren Energien für den Klimaschutz sind: Sie dürfen nicht gleichzeitig Natur-und Artenvielfalt schädigen,“ sagen die Naturschutzverbände. Aber schon die begrenzte Umweltprüfung im Rahmen des RROP habe gezeigt, dass Windkraftanlagen im Wald (z.B. Göhrde, Küsten, Woltersdorf Süd und Gartower Forst) eine hohe Beeinträchtigung für Tiere und Pflanzen bedeuten. Für das Klima bedeutende Waldfunktionen, wie die Speicherung von CO2, Wasserrückhaltung und Kühleffekte seien gar nicht erst in die in die ökologischen Bewertungen des RROP eingeflossen.

Als besonders schwerwiegend beurteilen die Naturschutzverbände den eklatanten Mangel an Daten zu den Pflanzen- und Tiervorkommen, die für das Bewerten der ökologischen Bedeutung eines Gebietes eigentlich erforderlich seien. Das gelte auch für Gebiete, in der es oberflächlich betrachtet eine geringere Artenvielfalt zu geben scheint, wie die großen ungestörten Waldgebiete des Drawehn sowie des Gartower Forsts. Sind im RROP aber die Windvorranggebiete erstmal festgelegt, sieht das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erhebliche Genehmigungserleichterungen vor: Die Zulassungsverfahren sind von der bisher nach dem Bundesnaturschutzgesetz notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung, der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der artenschutzrechtliche Prüfung befreit. Es reicht dann aus, wenn die Zulassungsbehörde eine „Überprüfung der Umweltauswirkungen“ durchführt. Wie das dann in der Praxis aussehen wird, ist unklar.

BUND, NABU und die Avifaunistische Arbeitsgemeinschaft fordern deshalb:

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Landkreises für den Natur- und Artenschutz muss der Anteil an Windenergievorranggebieten im RROP reduziert werden.

Wenn Gemeinden die Gemeindeöffnungsklausel nutzen, um darüber hinaus eigene Windvorrangflächen auszuweisen, müssen die auf die Gesamtfläche des Kreises angerechnet werden.

Auch die Planung von Solarparks verbrauchen enorme Flächen und müssen deshalb zur Abwägung auch mit Naturschutz-Belangen in das RROP aufgenommen werden.

Besonders durch Windenergieanlagen gefährdete Tier- und Pflanzenarten müssen geschützt werden. Wo beispielsweise Seeadler, Schwarzstorch, Wiesenweihe, Rotmilan, Nachtschwalbe, Ortolan, Mops- und Teichfledermaus vorkommen, wo seltene Pflanzenarten, historisch alte Wälder, Sandtrockenrasen und Feuchtwiesen vorkommen, dürfen keine Windkraftanlagen gebaut werden.

Verbundkorridore zwischen Naturschutzflächen müssen erhalten bleiben.

Wenn Windkraftanlagen genehmigt werden, fordern die Naturschutzverbände:

Die Anlagen müssen mit allen technisch möglichen Vogel- und Fledermaus Schutzmaßnahmen ausgestattet werden.

Die gesetzliche verpflichtenden Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen bei allen Baumaßnahmen und Bauphasen müssen strikt umgesetzt und kontrolliert werden.

Die Auswirkungen der Windenergie im Wald und der getroffenen Schutzmaßnahmen müssen ständig überprüft und bewertet werden.

BUND Lüchow-Dannenberg - NABU Lüchow-Dannenberg- AAG Avifaunistische Arbeitsgemeinschaft Lüchow-Dannenberg

Quelle: http://xn--lchow-dannenberg-jzb.bund.net/themen_und_projekte/windenergie/